Traineranstellung
In den für die Saison 2021/2022 gültigen Durchführungsbestimmungen wird beginnend mit der kommenden Saison verpflichtend vorgeschrieben, dass die Vereine für die Betreuung ihrer Mannschaften Trainer mit Lizenzen einzusetzen haben.
Jedoch hat sich die Sachlage, die zu dieser Entscheidung geführt hat, noch einmal geändert. So hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass Lehrgänge nicht stattfanden, oder auch wegen Krankheit nicht besucht oder abgeschlossen werden konnten.
Weiterhin war das Zeitfenster der angebotenen Lehrgänge für einige nicht passend (Urlaub, Arbeit), so dass auch sie nicht teilnehmen konnten.
So ist es nicht verwunderlich, dass viele Vereine vor der Frage stehen: Wie sollen wir gemäß den Bestimmungen Trainer beschäftigen?
Diese Punkte wurden uns in zahlreichen Gesprächen zugetragen. Auch aus diesen Gesprächen heraus, sind wir zu dem Entschluss gekommen, die Bestimmungen in Puncto Traineranstellung zu ändern und das Zeitfenster zur Erreichung der Lizenz zu erweitern.
Folgende Regelung wird somit ab der Saison 2022/2023 in Kraft treten:
- Trainer der Oberliga Männer müssen ab der Saison 2022/2023 in Besitz der DHB-B-Lizenz sein. Trainer der Oberliga Frauen sollten ab der Saison 2022/2023 und müssen ab der Saison 2023/2024 in Besitz der DHB-B-Lizenz sein
- Trainer der Verbandsliga Männer müssen ab der Saison 2023/2024 in Besitz der DHB-C-Lizenz sein
- Trainer der Verbandsliga Frauen müssen ab der Saison 2024/2025 in Besitz der DHB-C-Lizenz sein
- Trainer der Oberliga mA- / mB-Jugend müssen ab der Saison 2022/2023 in Besitz der DHB-C-Lizenz sein . Ab der Saison 2023/2024 ist auch hier die DHB-B-Lizenz Pflicht.
- Trainer aller anderen Jugendstaffeln müssen ab der Saison 2024/2025 in Besitz der DHB-C-Lizenz sein
- Mannschaftsverantwortliche die zu Beginn der kommenden Saison noch nicht in Besitz einer DHB-B oder DHB-C-Lizenz sind, haben an besonderen Lehrgängen zu Beginn der Saison teilzunehmen. Dies gilt nicht für Mannschaftsverantwortliche der Männer Oberliga, die im Besitz der DHB-B-Lizenz sein müssen.
Wir sind mit dieser Entscheidung einerseits den Vereinen entgegengekommen, sehen aber trotzdem, dass in naher Zukunft der Bildungsstand den aktuellen Erkenntnissen entspricht und somit eine qualitativ hochwertige Arbeit in unserem Verband geleistet wird.
Gez. Willi Barnhusen
Andreas Tiemann