Zum Hauptinhalt springen

Änderungen in der Schiedsrichterordnung beschlossen

|   Recht

Das Erweiterte Präsidium des HV Westfalen hat auf seiner Sitzung am 30. Juni 2018 Änderungen zur Schiedsrichter-Ordnung beschlossen, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Damit wird u.a. eine verbandseinheitliche Definition zur "Berechnung" von Schiedsrichtern erreicht.

Das Erweiterte Präsidium des HVW hat auf seiner Sitzung am 30. Juni 2018 Änderungen zur Schiedsrichter-Ordnung beschlossen, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Damit wird u.a. eine verbandseinheitliche Definition zur "Berechnung" von Schiedsrichtern erreicht:

  • Wie viele Spiele muss ein SR pro Saison leiten, damit er/sie als "ganzer" SR zählt? (14 Spiele)
  • Zählt man auch dann als SR, wenn man weniger pfeift? (Ja: Bei 7-13 Spielen als "halber" SR und bei 4-6 Spielen immerhin noch als "Viertel".)
  • Für welche Mannschaften muss ein Verein wie viele SR stellen? (Details vgl. SR-Ordnung)

Mit diesen Beschlüssen schafft der Handballverband Westfalen Rechtssicherheit für alle zwölf Handballkreise und alle Vereine im HVW - auch bei der Frage der Sanktionen, wenn Vereine dauerhaft das Schiedsrichter-Soll unterschreiten. Denn: Vereinen, die drei Jahre lang zu wenig Schiedsrichter stellen, drohen für ihre am höchsten spielende Mannschaft Punktabzüge.

Die neue SR-Ordnung findet sich unter Downloads.

Zurück