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2025-04-14 Update nach Abstiegsregulation Meeting

|   Spielbetrieb

Hier die versprochene Klarstellung im Fall der Verbandsligen.

Nach gründlicher Recherche in den Durchführungsbestimmung (DB) des HV W und der Spielordnung des DHB, beziehen wir uns auf die Punkte 5.1 und 5.2 der DB des HV Westfalen.

Dort steht, dass der Tabellenletzte einer Staffel bzw. einer Liga auf jeden Fall absteigt.

Weiterhin werden Mannschaften, die nicht mehr für die neue Saison melden, behandelt wie Mannschaften die sich während der Saison zurückziehen, nämlich als Absteiger dieser Liga.

 

Dies bedeutet im Fall der Männer VL

Schwelm gilt als Absteiger der Liga, dazu kommen die jeweils Tabellenletzten. Eine Relegation wird mit den jeweiligen Vorletzten der Tabelle gespielt.

In der MVL 3 bedeutet dies: Der Platz 14 ist direkter Absteiger, den Platz 13 nimmt Schwelm ein und der jetzige Tabellenplatz 13 rutscht auf den Tabellenplatz 12 hoch und nimmt nicht an der Relegation teil. Das bedeutet, dass nur noch die Tabellenplätze 13 der Staffeln eins und zwei in die Relegation müssen.

 

Dies bedeutet im Fall der Frauen VL:

 

Ferndorf gilt als Absteiger der Liga, dazu kommen die jeweils Tabellenletzten, sowie die Plätze elf. In die Relegation gehen die Plätze zehn.

Das bedeutet in der FVL 3: Wattenscheid ist direkter Absteiger da letzter Platz, Ferndorf ist Absteiger und nimmt den Platzt 11 ein. Dadurch rutscht der Platz elf (Drolshagen, Stand 140425) auf den Platz zehn und nimmt an der Relegation teil.

 

 

Hier die betreffenden Auszüge aus den DB.

 

5.1

Scheidet ein Verein vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, so wird er auf die Zahl der Absteiger in der jeweiligen Liga angerechnet und kann in der darauffolgenden Runde kein Aufsteiger in diese Leistungsklasse sein. Der Tabellenletzte einer Staffel  / einer Liga steigt in jedem Fall ab.

 

Mannschaften, die nicht mehr für die neue Saison gemeldet werden (siehe Punkt 5.2), aber die alte Saison vollständig beendet haben, werden wie Mannschaften, die sich während der Saison vom Spielbetrieb zurückziehen, in der jeweiligen Liga behandelt.

 

 

5.2

Auf Antrag ist die Eingruppierung einer Mannschaft eine Leistungsklasse tiefer möglich. In diesem Fall wird diese Mannschaft auf die Anzahl der Absteiger ihrer Liga gemäß 5.1 angerechnet.

 

 

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