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Wartefrist

Ab dem 16.2. bis zum 30.4. erhält man im Erwachsenenbereich auch 2 Monate Wartefrist. (Auch Wechsel mit einem Vertrag)

Freie Wechselfrist für Jugendspieler*innen ab dem 15.3. (Für Spiele im Spieljahr 23/24 gibt es weiterhin noch 2 Monate)

 

Sonderspielrechte

Jugendbereich

Gastspielrecht:

Erstverein kann einen/eine Spieler*in an einen Gastverein ausleihen, wenn der Heimverein keine Mannschaft in der Altersklasse gemeldet hat.

Beantragen kann man dieses vom 15.03 bis 30.11.

Zweifachspielrecht:

Ein Förderungsspielrecht, wobei Jugendspieler*innen in eine Mannschaft zusätzlich spielen darf, die in einer höreren Liga spielt.

Der Aufnehmende Verein darf max. 3 Spieler*innen pro Altersklasse damit ausstatten.

Beantragen kann man dieses vom 01.07. bis zum 30.11.

Doppelspielrecht:

Spieler*innen können gleichzeitig im Heimatverein im Jugend- und Seniorenbereich spielen

Eine Ärtzlichebescheinigung darf max. 3 Monate alt sein.

Beantragen darf man dieses ab den 16.Geburtstag bei Mädchen und den 17.Geburtstag bei Jungs

 

Erwachsenenbereich

Zweitspielrecht:

Spieler*innen dürfen für zwei Vereine spielen

Vorraussetzung!

Beiden Vereine liegen mindestens 100 Km auseinander

kein Vertragsspieler und unterhalb der 4.Liga darf gespielt werden

Beantragen kann man dieses vom 01.07. bis zum 30.11. der Erstverein (Heimatverein)

 

Dennis Kortekamp
Spielausweis- und Lizenzverwaltung
Telefon: 0231 / 999 606 93

Erreichbarkeit

Dienstag bis Freitag 10-15:30 Uhr

 

Richtlinie Pässe

Richtlinie Pass HVW

Formulare

Anzeige einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (gemäß § 34 Abs. (4), Satz 1 SPO/DHB

Nur gültig für Vereine und Aktive der vier höchsten Spielklassen.

Daten des Aktiven / der Aktiven

Anzeige:

Der vorgenannte Verein sowie der Spieler / die Spielerin zeigen an, dass der der Passstelle angezeigte Vertrag im Sinne des Abschnitts VII der Spielordnung des Deutschen Handballbundes vorzeitig aufgelöst wurde.

Rechte & Pflichten:

Die vorzeitige, einvernehmliche Vertragsbeendigung ist der zuständigen Passstelle unverzüglich anzuzeigen.
In den die Spielberechtigung betreffenden Angelegenheiten, auch für die Berechnung der Wartefristen
als Nicht-Vertragsspieler, ist der Eingang der Vertragsbeendigungsanzeige bei der Passstelle maßgebend (§ 34 Abs. (4) Satz 2).

Unterschriften