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Erreichbarkeit

Dienstag bis Freitag 10-15:30 Uhr

 

Neue Spielordnung

Seit dem 1.7. gilt eine neue Spielordnung!

Gastspieler sind nur für Freundschaftsspiele

Für Liga und Pokal wird das 2. oder 3.Spielrecht benötigt

 

Formulare

Ab dem 1.8. werden nur noch die Formulare anerkannt, die von PassOnline generiert wurden.

Bei jedem Neuantrag muss eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines Ausweises dabei liegen.

(Schülerausweis oder Krankenkassenkarte werden nicht anerkannt.)

 

Dennis Kortekamp
Spielausweis- und Lizenzverwaltung
Telefon: 0231 / 999 606 93

Anzeige einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (gemäß § 34 Abs. (4), Satz 1 SPO/DHB

Nur gültig für Vereine und Aktive der vier höchsten Spielklassen.

Daten des Aktiven / der Aktiven

Anzeige:

Der vorgenannte Verein sowie der Spieler / die Spielerin zeigen an, dass der der Passstelle angezeigte Vertrag im Sinne des Abschnitts VII der Spielordnung des Deutschen Handballbundes vorzeitig aufgelöst wurde.

Rechte & Pflichten:

Die vorzeitige, einvernehmliche Vertragsbeendigung ist der zuständigen Passstelle unverzüglich anzuzeigen.
In den die Spielberechtigung betreffenden Angelegenheiten, auch für die Berechnung der Wartefristen
als Nicht-Vertragsspieler, ist der Eingang der Vertragsbeendigungsanzeige bei der Passstelle maßgebend (§ 34 Abs. (4) Satz 2).

Unterschriften