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Bundesfreiwilligendienst im Sport

|   HV Westfalen

Der Handballverband Westfalen schreibt für das Bildungsjahr 2021/22 die Stelle einer/eines Bundesfreiwilligen im Sport aus, die/der ihren/seinen Dienst im Wirkungsbereich des Landesverbandes in der Zeit vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 ausüben wird.

Ein Freiwilligendienst im Sport ist allgemein als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen grundsätzliche Ziele darin bestehen, die Bereitschaft von jungen Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern sowie ihnen Einblicke in ein mögliches Berufsfeld zu vermitteln.

Freiwilligendienste im Sport ermöglichen jungen Menschen, die eine hohe Affinität zu sportlichem Engagement bereits aufgebaut haben, vertiefte Eindrücke und Erfahrungen im Vereins- und Verbandssport, und zwar auf allen relevanten Ebenen des Wettkampfwesens, der Talentförderung, der Qualifizierung sowie in Fragen der Verwaltung und von Öffentlichkeitsarbeit.

 

Der Handballverband Westfalen bietet somit einer/einem Bundesfreiwilligen im Sport ein attraktives Betätigungsfeld, in dem bereits vorhandene Fähigkeiten und Interessen entwickelt, aber auch neue Facetten der Verbandsarbeit kennengelernt und entfaltet werden können.

 

Haupteinsatzbereiche werden sein:

  • Beteiligung an Lehrgängen oder Wettkampfmaßnahmen der HV-Auswahlmannschaften, also im Bereich der Talentförderung, je nach Voraussetzungen auch bei Trainingseinheiten in ausgewählten Westfalenstützpunkten.
  • Mitarbeit beim Aufbau von Strukturen, die eine engagierte Interessenvertretung/Selbstverwaltung von Jugendlichen in unserem Verbandsgebiet unterstützen.
  • Mitarbeit beim Aufbau regionaler Strukturen im Projekt „Kooperationen von Schulen/Vereinen“
  • Mitarbeit bei Verwaltungsabläufen in der Geschäftsstelle des Handballverbandes Westfalen oder nach Absprache.

 

Rahmenbedingungen für einen Freiwilligendienst im Sport

  • Der Einsatz von Teilnehmer/innen erfolgt aufgrund des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bzw. des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG).
  • Die Freiwilligendienste sind keine Ausbildungs-oder Arbeitsverhältnisse. Gleichwohl gelten arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, z.B. nach dem (Jugend-)Arbeitsschutzgesetz. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt von 39 Stunden.
  • Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungsnachweise sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Träger aller Freiwilligendienste im Sport in Nordrhein-Westfalen ist die Sportjugend NRW, über die auch die pädagogischen Begleitmaßnahmen koordiniert. Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen in begleitenden Seminaren Gelegenheit, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gemachten Erfahrungen untereinander auszutauschen. Dafür stehen dem Teilnehmer in dem Kalenderjahr 25 Seminartage zu, unter anderem je 5 Tage als Einführungs-, Zwischen-und Abschlussseminar. Diese gehören zur Arbeitszeit und gelten als Pflichtveranstaltungen. Darüber hinaus werden von der Sportjugend NRW weitere Qualifizierungsbausteine angeboten. So kann zum Beispiel in dem Einsatzjahr eine Übungsleiter-/Jugendleiterausbildung durchlaufen werden.
  • Während des Einsatzjahres ist ein Teilnehmer am Freiwilligendienst verpflichtet, ein eigenverantwortliches Projekt zu konzipieren und schrittweise zu realisieren. Es soll einen Mehr-Wert für den Freiwilligen darstellen, indem insbesondere seine/ihre „Projektmanagementfähigkeiten“ gefördert werden.
  • Teilnehmer/innen am Freiwilligendienst im Sport erhalten ein monatliches Taschengeld von 300 Euro und haben Anspruch auf 26 Tage Jahresurlaub. Freiwillige im Sport sind mindestens 16 Jahre alt. Im Bundesfreiwilligendienst gibt es nach oben keine Altersbegrenzung.

 

Der Handballverband Westfalen schreibt eine Einsatzstelle „Freiwilligendienst im Sport“für den Wirkungsbereich seines Landesverbandes mit den folgenden Erwartungen/Bedingungen aus:

 

  • Bewerber/innen sollten 18 bis 27 Jahre alt sein und über einen Führerschein verfügen, um Einsatzoptionen zu erhöhen.
  • Der Dienstort ist Dortmund, der Wohnort muss im Verbandsgebiet des HV Westfalen liegen.
  • Dienstbeginn wird der 01.September 2020 sein.
  • Erfahrungen im Wettkampfwesen des Handballsports, gegebenenfalls auch in den Bereichen der Talentförderung/des Lehrwesens sind förderlich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Interessenten senden ihre aussagefähigen Bewerbungen bis zum 15. Mai 2021 in ausschließlichdigitaler Form an den Vizepräsidenten Recht des Handballverbandes Westfalen Jan Gerth  recht(at)handballwestfalen.de

 

Barnhusen/Elberg/Gerth

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