Zum Hauptinhalt springen

HV-Jugendausschuss beschließt Spielklassenreform der Jugendklassen

|   Jugend

Ende November hat sich der Jugendausschuss des HV zu seiner tournusmäßigen Sitzung getroffen. Neben dem Austausch über aktuelle Themen des DHB, des WHV und vor allem des laufenden Spielbetriebes, der Sichtungsmaßnahmen und dem Nachwuchsleistungssport des Verbandes, wurde auch über einen Antrag auf Reform der HV-Jugendspielklassen beraten und beschlossen.

 

Bereits im Sommer haben die Jugendvertreter des HV und der Kreise die letzte Saison und vor allem die abgeschlossene Quali-Runde gemeinsam analysiert. Sinkende Mannschaftszahlen insgesamt, teilweise (zu) eindeutige Qualiergebnisse und große Leistungsunterschiede in den Staffeln und Klassen sind allesamt Indikatoren für eine notwendige Reform der Spielklassen.

 

Der Spielbetrieb in den Kreisen kann mittlerweile mancherorts in einzelnen Altersklassen gar nicht mehr gewährleistet werden, Kooperationsmodelle mehrerer Kreise bieten allerdings auch die Chance, den Mannschaften (wieder) verschiedene Leistungsebenen anzubieten. So können beispielsweise ambitionierte Teams, die die Qualifikation für den HV-Spielbetrieb nicht schaffen, mittlerweile teilweise wieder in Bezirksligen eine passende und attraktive sportliche Heimat finden.

 

Die Mitglieder des Jugendausschusses waren sich einig, dass die seit Jahren bestehenden Spielklassenstrukturen an die Entwicklungen angepasst und sukzessive Änderungen erfolgen müssen. So hat man gemeinsam Änderungsvorschläge erarbeitet, die nun in der Sitzung formal beschlossen wurden.

 

Die größte zahlenmäßige Veränderung gibt es dabei bei der männlichen B-Jugend. Während die eingleisige Oberliga bereits in einer 10er-Staffel spielte, gab es darunter bislang drei Verbandsligen á 12 Mannschaften. Mit einer solchen Staffelstärke spielen die Jugendichen grundsätzlich von Serienbeginn nach den Sommerferien bis Serienende vor den Osterferien mehr oder weniger durch, also fast ohne spielfreie Wochenenden. So wird es unterhalb der Oberliga künftig nur noch 2 Verbandsligen (Nord + Süd) mit jeweils 10 Mannschaften geben. Ab der Saison 2020/2021 werden dann statt bisher 46 Teams nur noch 30 im HV-Spielbetrieb teilnehmen, der Spielbetrieb in den Kreisen und den Kooperationsmodellen wird sodann gestärkt.

 

Auch wenn die Mannschaftszahlen bei der weiblichen A-Jugend am niedrigesten sind, wird hier zunächst unverändert im bisherigen System mit drei Oberliga-Vorrunden und anschließender Aufteilung in Ober-, Verbands- und Landesliga, also mit insgesamt 18 Mannschaften weitergespielt. Eine Veränderung verbunden mit einer Reduzierung könnte allenfalls zu nur noch einer Staffel führen. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Die weibliche B-Jugend wiederum orientiert sich künftig genau an diesem Modus der wA und spielt fortan statt in vier Vorrunden nur noch in drei. Damit gibt es in der Rückrunde nur noch eine Oberligastaffel, in der dann die Westfalenmeisterschaft ausgespielt werden kann. Mit den Halbfinal- und Finalspielen entfallen dann zwar mögliche Highlights, aber auch die zusätzliche Belastung durch teilweise in der Woche ausgetragene Spiele.

 

Bei der weiblichen C-Jugend soll es zunächst bei den 4 Oberliga-Vorrunden (= 24 Mannschaften) bleiben. Hieran wird sich künftig aber die männliche C-Jugend orientieren, so dass dort die Anzahl der Mannschaften von 36 auf 24 reduziert wird.

 

Die Übersicht über die künftige Struktur gibt es im Downloadbereich hier.

 

Daneben hat die Analyse dazu geführt, die Bonusplatzregelungen dahingehend zu ändern, für die vier besten Mannschaften der männlichen und weiblichen B-Jugend - unabhängig von der Inanspruchnahme eines Bonusplatzes für die A-Jugend - auf Antrag bei entsprechendem Unterbau einen Startplatz in der Oberliga bzw. OL-Vorrunde vergeben zu können. Das betrifft also bei der männlichen B-Jugend die Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 4 der Oberliga und bei der weiblichen B-Jugend (aktuell noch) die teilnehmenden Mannschaften im Halbfinale um die Westfalenmeisterschaft.

Über die Auswirkungen der Reformen auf die Quali-Modalitäten im Frühjahr 2020 wird - wie im letzten Jahr - eine Arbeitsgruppe auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Meldezahlen befinden und den Quali-Modus festlegen.

 

 

Zurück