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Rechtstagung 2017 des HVW bringt Experten aus den Kreisen zusammen

|   Recht

Am Ende der Tagung waren sich alle einig: "Das sollten wir bald wiederholen." Auf Einladung des Vizepräsidenten Recht des Handballverbandes Westfalen trafen sich am 2. Juli 2017 im Gütersloher Brauhaus zahlreiche Rechtsexperten aus Handballwestfalen. Die Kreis-Rechtswarte waren ebenso vertreten wie die Mitglieder des Landesspruchausschusses, Spieltechniker und der HV-Schiedsrichterwart.

Zwischen 10-16 Uhr gab es eine intensive Tagesordnung abzuarbeiten: Nach einer Vorstellungsrunde, bei der sich etliche Jahrzehnte gelebter Handball-Rechtspraxis im Raum offenbarten, führte der Vorsitzende des Landesspruchausschusses, Jürgen Göckemeyer, in die Verfahrenswege und Instanzenzüge ein. Anschließend fasste der VP Recht, Marcel Machill, die wichtigsten Änderungen der Rechts- und Spielordnung des DHB zusammen, die in den vergangenen Monaten beschlossen worden waren. Und der VP Spieltechnik, Andreas Tiemann, referierte danach zu einem Fragenkomplex, der traditionell zu zahlreichen Nachfragen bei Spieltechnikern und im Rechtswesen führt: Wann hat sich ein Spieler im HVW "festgespielt" und wann ist er (wieder) spielberechtigt?

Neben diesen größeren Themenblöcken gab es ausreichend Gelegenheit zum Nachfragen und Diskutieren. So wurde z.B. ein einheitlicher Text für die Rechtsbehelfsbelehrung entwickelt, die die neuen Umstände digitaler Kommunikation für alle Beteiligten gut berücksichtigt. Auch wurden die Rechtswarte über die Auswirkungen der neuen Schiedsrichterordnung des HVW informiert.

Als besonders wertvoll wurde neben den fachlichen Elementen der persönliche Austausch empfunden. Dazu trug die gastliche Atmosphäre im Gütersloher Brauhaus bei - aber auch das Engagement und Interesse aller Teilnehmer.

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Die Teilnehmer der Rechtstagung 2017 des HVW. Foto: Udo Fricke.